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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Was Kirchenpflegen, Behörden und Seelsorgende am häufigsten wissen möchten, bevor sie über die Zukunft ihrer Kirchenräume sprechen.

Für wen ist Himmellabor da?

Für reformierte und katholische Kirchgemeinden und Trägerschaften in der Deutschschweiz, die vor der Frage stehen, wie es mit ihrer Kirche, ihrem Kirchgemeindehaus oder ihrem Pfarrhaus weitergehen soll. Ansprechpartner sind meist Kirchenpflegen, Kirchenräte, Behörden und Seelsorgende.

Muss unsere Kirche verkauft werden?

Nein. Der Klärungsprozess ist ergebnisoffen. Geprüft werden erweiterte Nutzung, Vermietung, Teilumnutzung, Verkauf und auch der Status quo mit transparenten Kosten. Oft liegt die tragfähige Lösung darin, einen Kirchenraum mit anderen zu teilen, statt ihn aufzugeben.

Wie lange dauert ein Klärungsprozess?

In der Regel vier bis sieben Monate. Die Dauer richtet sich vor allem nach dem Gemeindeprozess, also nach der Vielfalt der Beteiligten und ihrer Verfügbarkeit. Die eigentliche Arbeitszeit der Begleitung ist deutlich kleiner als die Laufzeit.

Wer entscheidet am Ende?

Die Kirchgemeinde, mit ihren Gremien und ihrer Versammlung. Himmellabor liefert eine entscheidungsreife Grundlage mit Optionen, Kriterien und einer begründeten Empfehlung. Das wird allen Beteiligten von Anfang an offen gesagt, auch den Menschen aus dem Quartier.

Womit beginnt der Prozess?

Mit einer einfachen Frage. Was ist den Menschen an diesem Ort heilig? Die Antwort ist selten nur das Gebäude. Oft sind es Erinnerungen, Rituale, Begegnungen oder ein Platz im Dorf. Wer das kennt, kann Optionen bewerten, ohne zu verletzen, was trägt.

Kann man eine neue Nutzung ausprobieren, bevor entschieden wird?

Ja, wo es passt. Eine Idee kann schon während des Gemeindeprozesses erprobt werden, etwa mit einem offenen Abend, einer Werkstatt oder einer befristeten Nutzung im Kirchenraum selbst. So entscheidet die Gemeinde auf Grund von Erfahrung und nicht nur auf Papier.

Was, wenn aus dem Quartier niemand kommt?

Das kann geschehen, und darum verspricht Himmellabor keine Mitwirkung. Versprochen wird, dass hinausgegangen, informiert und eingeladen wird, auch zu jenen, die von sich aus nicht kommen würden. Schon das verändert oft, wie eine Gemeinde und ihr Umfeld über die Kirche sprechen.

Was ist mit der Denkmalpflege?

Sie wird früh einbezogen. Bei geschützten Bauten setzt sie den Rahmen, und sie kann eine wertvolle Partnerin sein, die mitdenkt, was ein Ort verträgt. Wer sie erst am Schluss fragt, riskiert, dass gute Ideen an Auflagen scheitern.

Wie wird das neue Leben eines Kirchenraums finanziert?

Selten aus einer einzigen Quelle. Ein Kirchenraum, den viele mittragen, kann auch von vielen finanziert werden. In Frage kommen die Kirchgemeinde mit Eigenmitteln und dem Wert ihrer Liegenschaft, die Landeskirchen mit ihren Fonds für Pilot- und Innovationsprojekte, die politische Gemeinde als Mieterin, Mitträgerin oder Beitragsgeberin, der Kanton über Denkmalpflege und Lotteriefonds, gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Hilfswerke, die künftigen Nutzenden mit Mieten und Beiträgen sowie die Bevölkerung mit Spenden, Fördervereinen, Genossenschaftsanteilen und Freiwilligenarbeit. Welche Quellen für Ihren Kirchenraum realistisch sind, hängt davon ab, wohin sich das Vorhaben entwickelt, und wird im Gespräch geklärt. Die Entscheidungsgrundlage legt die Kosten jeder Option offen, immobilienökonomische Fragen werden mit Fachpartnern bearbeitet.

Arbeiten Sie mit Architektinnen und Immobilienfachleuten zusammen?

Ja. Bauliche und immobilienökonomische Fachfragen gehören in die Hände von Fachleuten und werden mit ausgewiesenen Fachpartnern bearbeitet. Himmellabor begleitet die Menschen und Gremien durch den Übergang. Beides greift ineinander und bleibt klar unterschieden.

Ist das Angebot konfessionell gebunden?

Nein, es ist ökumenisch offen. Die Begleitung orientiert sich an den Empfehlungen der Schweizer Bischofskonferenz zur Umnutzung von Kirchen und an den Kriterien der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz und nimmt die je eigenen Strukturen ernst.

Was kostet die Begleitung?

Das hängt von Grösse und Fragestellung der Kirchgemeinde ab und wird in einer verbindlichen Offerte festgehalten. Für den Klärungsprozess und für Probenutzungen können teils Innovations- und Erprobungsfonds der Landeskirchen in Frage kommen. Für 2026 und 2027 gibt es ein Pilotangebot für zwei Kirchgemeinden zu reduzierten Konditionen. Die Konditionen stelle ich Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie an kontakt@himmellabor.ch, oder lesen Sie, wie ein Gespräch beginnt.